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Geschäftsbedingungen

 

Allgemeines

Nachfolgende Bedingungen sind maßgebend für unsere Verkaufs-, Liefer- und Installationsleistungen sowie für Reparaturen und Schadens- behebungen. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt und sind bei laufender Geschäftverbindung auch ohne Bezugnahme, in jedem Einzelfall maßgeblich. Etwaige Abweichende Vereinbarungen sind für uns nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Bedingungen des Auftraggebers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir Ihnen nicht widersprochen haben. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des Vertrages.

 

Angebot

Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Leistungsabgrenzungen  des Angebots sind zu beachten. Zwischenverkauf angebotener Lagerware ist vorbehalten. Für sachliche und preisliche Irrtümer oder Fehler in Angeboten und Auftragsbestätigungen behalten uns alle Rechte der Berichtigung vor und lehnen eventuelle Rechtsansprüche wegen entstandener Mängel aus dieser Sachlage ab. Grundlage der Angebot Stellung sind, neben unserer Beratung, vor allem die Angaben des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat deshalb Raummaße und bauliche Vorraussetzungen auf Übereinstimmung auf unser Angebot, insbesondere bei Zeichnungen zu prüfen. Kosten durch falsche Lieferungen auf Grund falscher Angaben gehen zu Lasten des Auftraggebers. Von uns zur Verfügung gestellte Zeichnungen, Prospekte und Abbildungen sowie eventuelle Preislisten dürfen nicht vervielfältigt oder an Konkurrenzfirmen weitergegeben werden. Wird uns der vorgesehene Auftrag nicht erteilt, sind die o. g. Unterlagen deshalb unverzüglich an uns zurückzugeben, andernfalls behalten wir uns vor, eine Entschädigung für verlorenen Kostenaufwand in Höhe von 10 % der Angebotssumme in Rechnung zu stellen. Sofern nicht ausdrücklich eine andere Frist angegeben ist, halten wir uns an Angebote 3 Monate gebunden.

 

Auftragserteilung

Die Auftragserteilung bedarf der Schriftform. Übermittlungen via Telefax werden von den Kontrahenten akzeptiert. Der Auftrag ist rechtsgültig, unabhängig von einer Auftragsbestätigung, sofern nicht innerhalb von 8 Kalendertagen nach Vertragsunterschrift ein schriftlich begründeter Einspruch erfolgt. bei Auftragsannullierung seitens des Kunden behalten wir uns das Recht der Berechnung und Bearbeitungskosten, Provisions- verpflichtungen und Kosten seitens der Lieferanten vor. Unsererseits behalten wir uns Rücktrittsrecht oder Anforderungen von Voraus- zahlungen bzw. Sicherheitsleistung vor, wenn uns nach Abschluss des Vertrags, Umstände oder Veränderungen in den Vermögensverhältnissen des Kunden bekannt werden, die eine Vertragserfüllung in der ver- einbarten Form in Frage stellen, ohne dass der Kunde hieraus irgend- welche Ansprüche geltend machen kann. Kosten für nachträgliche Änderungen und / oder Lieferungen zusätzlicher Teile gehen stets zu Lasten des Auftraggebers.

 

Die Auftragsbestätigung beinhaltet die Vertragspflichten beider Seiten, insbesondere Lieferumfang, Zahlungsbedingung und Eigentumsvorbehalt.

nicht enthaltene oder anders lautende Nebenabreden mit uns oder von uns beauftragten Monteuren sind für uns nicht verbindlich.

 

Lieferzeit

Die Angabe des Lieferzeitpunktes erfolgt nach bestem Gewissen, jedoch ohne Gewähr. Grundsätzlich behalten wir uns im Falle besonderer Umstände die Inanspruchnahme der gesetzlichen Nachlieferfrist von 6 Wochen vor. Ersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung können gegen uns nicht geltend gemacht werden. Ebenso entfallen Schadensersatz- ansprüchen gegen uns, wenn durch unvorhersehbare Ereignisse höherer Gewalt im eigenen Betrieb oder bei Vorlieferanten, und trotz großer Bemühungen unsererseits um Ersatz, eine Lieferung unmöglich wird. Teillieferungen sind möglich. Ist die vereinbarte Lieferfrist verstrichen und die Ware lieferfertig, der Montage Ort baulich nicht fristgerecht vorbereitet, ist die Ware abzunehmen und einzulagern. Eine eventuelle aber unverbindliche Einlagerungsmöglichkeit bei uns geht auf Gefahr und Kosten des Käufers. Vereinbarte Zahlungsbedingungenen werden von dieser Verzögerung nicht berührt; eine vorgezogene Inrechnungstellung des Vetragsobjekts kann vorgenommen werden. Andernfalls sind wir von der Lieferfrist entbunden und erhalten das Recht, erforderliche Preiskorrekturen aus berechtigtem Anlass vorzunehmen.

 

Lieferung und Versand

Lieferung und Versand erfolgen stets auf Gefahr des Käufers / Auftraggebers, unabhängig davon, ob Lieferung / Versand auf Kosten des Bestellers oder „frei Haus“ erfolgt.

 

Mehrkosten für eine beschleunigte Versand - / Lieferart gehen zu Lasten des Auftraggebers, ebenso eventuelle Gebühren am Empfangsort. Kosten für Rücksendungen, sofern sie nicht wegen Mängelrüge erfolgen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

 

 

Mängelrügen

Mängelrügen müssen unverzüglich erfolgen. Liegt ein Verschulden unsererseits vor, haben wir das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Ersatzteillieferung, sofern nicht eine Einigung über Preisminderung zustande kommt. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Ansprüche gegen uns. Die Ware muss sich jedoch noch im Zustand der Anlieferung befinden, zwischenzeitliche Versuche einer Schadensbehebung durch Dritte machen eine Reklamation zwecklos. Packstücke sind vor Übernahme zur Feststellung etwaiger Beschädigungen zu prüfen. Beschädigte Sendungen sind vom Beförderer erst nach schriftlicher Anerkenntnis des Schadens abzunehmen.

 

Gewährleistung

Voraussetzung für Gewährleistung ist die Einhaltung der Vertrags- vereinbarung durch den Auftraggeber hinsichtlich der Zahlung, fachmännischer Erstellung der mit unserer Lieferung in Zusammenhang stehenden, handwerklichen Bau- und Installationsarbeiten, die Beachtung der Betriebs – und Wartungsvorschriften, die pfleglichen Behandlung und richtige Bedienung. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit dem Tag der Lieferung bzw. Übergabe. Eine Verlängerung der Frist unter Berufung der Ausfallzeiten während der Reparaturdauer ist ausgeschlossen. Auftretende Mängel sind unverzüglich nach Feststellung, spätestens jedoch innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen. Die Gewährleistung erfolgt in Form von Nachbesserung oder Austausch bei allen nachweislichen Material- oder Fertigungsfehler, die innerhalb der Gewährleistungsfrist auftreten und zur Kenntnis gebracht werden. Darüber  hinaus bestehen keine weiteren Ansprüche gegen uns.

 

Die Gewährleistung entfällt wenn, wenn Rechnungen von vorausliegenden  Leistungen unbezahlt sind, bei Eigentümerwechsel, wenn zwischenzeitlich Änderungen, Einbau von Fremdteilen und Reparaturarbeiten durch von uns nicht beauftragte Dritte vorgenommen wurden. Für Fremdfabrikate gelten die Garantiebedingungen  der jeweiligen Hersteller.

 

Zahlungsbedingungen

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich unsere Preise rein netto, ohne Abzug. Die Zahlung ist spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Wir sind berechtigt, gegen Nachnahme zu liefern. Bei Zahlungen nach Fälligkeit behalten wir uns die Berechnung  von Verzugszinsen in Höhe von 1% pro angefangenen Verzugsmonat ebenso vor wie die Erhebung von Mahngebühren zur Abdeckung unserer Kosten. Vor vollständiger Bezahlung sämtlicher offener Rechnungsbeträge einschließlich Zinsen und Gebühren sind wir zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem Vertrag verpflichtet. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder wird ungünstiges über sein Vermögensverhältnis bekannt, können wir für sämtliche noch unbezahlte Lieferungen sofortige Bezahlung ohne Zahlungsziel und für künftige Lieferungen Vorauszahlungen fordern bzw. von allen Verträgen zurücktreten. Verrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen kann nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung erfolgen.

 

Eigentumsvorbehalt

Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Rechnungen und sonstigen. Auch künftigen Forderungen, bei Schecks bis zu deren Einlösung, unser Eigentum. Der Käufer ist verpflichtet, den Liefergegenstand gegen Feuer- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl während des bestehenden Eigentumsvorbehalts versichert zu halten. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich Zinsen und Kosten bleibt die Lieferung unser Eigentum und gilt als Leihweise überlassen. Die Ware darf daher und so lange weder veräußert, verpfändet, übereignet, verlieren noch sonst wie verfügt werden. Pfändungen von dritter Seite sind uns sofort mitzuteilen, gegenüber einem Vollstreckungsbeamten ist auf unser Eigentumsvorbehalt hin zuweisen. Unseren Gläubigern gegenüber sind Aufrechnungsansprüche  und Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen.

 

Haftung und Folgeschäden

Wir übernehmen keinerlei Haftung für Folgeschäden, die durch Lieferung oder Mängel, die durch die Montage, sei es durch fremde oder von uns beauftragte Monteure oder Handwerker, verursacht werden.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtstand ist für beide Teile Heilbronn.

 

 

Brackenheim, im Mai 2013

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